Aus aktuellem Anlaß – Google und die personalisierte Suche
Am 4. Dezember 2009 hat Google im Google Blog, die personalisierte Suche – grundsätzlich – auf jede Suchanfrage in Google angekündigt. Einige der Google User kennen diese Funktion – für andere mag diese neu sein. Genauer erläutert im Blog von Hannes: google-personalisiert-kuenftig-fast-alle-serps
Was bedeutet genau – “personalisierte Suche” vor dem 4. Dezember 2009?
Am 29. Juni 2006 veröffentlichten die Entwickler von Google, eine neue “Segnung” für alle mit einem Google Account angemeldeten Google Benutzer – personalized Search oder kurz PS. Diese Funktion ermöglicht es - eine auf den Anwender zugeschnittene Google Suche durchzuführen. Damit Google diesen Dienst anbieten kann – muss der Anwender auch bereit sein, seine Anonymität aufzugeben und Google erlauben, dessen Suchanfragen, Suchverhalten, Links die geklickt wurden – zu speichern und auszuwerten. Die andere Frage, wem die aufgezeichneten Daten nun gehören, ob diese auch später wieder gelöscht werden und was damit alles gemacht werden darf, ist eben “offen”.
Was bedeutet genau – “personalisierte Suche” nach dem 4. Dezember 2009?
Ganz einfach: Jeder Benutzer, der Google als Suchmaschine verwendet – wird zur Datenkuh transformiert – und zwar ohne dessen Einverständnis, Aufklärung oder einen Hinweis. Ohne dass Google vom Benutzer eine Einverständniserklärung zur persönlichen Datenauswertung besitzt, wird dem Benutzer ein Cookie untergeschoben, welches diesen für 180 Tage erkennbar und auswertbar macht.
Hierbei ist zu beachten, dass bei anderen Anbietern eine Anmeldung zwingend erforderlich ist – z.B. Facebook, Twitter, MySpace & Co. In dieser Anmeldung muss der Benutzer den AGB´s des Betreibers zustimmen, bevor dieser überhaupt den Dienst nutzen kann. In den AGB´s wird dann geregelt, was mit den entsprechenden Daten passieren darf und welche Gesetze für die Verarbeitung der Informationen gelten. Nicht so bei Google…
Wenn Google eine Supermarktkette wäre… (für alle Guy Montags (Fahrenheit 451))
Um abstrakte Vorgänge zu visualisieren, hilft es ein passendes Beispiel zu nehmen. Jeder kennt sie – die Supermarktketten. Aber was wäre, wenn Google eine Super-Super-Super-Supermarktkette wäre, die global arbeitet, mit Niederlassungen in allen Ländern? Wie würde das Einkaufserlebnis wohl mit der neusten Segnung, der personalisierten Suche aussehen? Hier mein Beispiel:
Juhu, es ist Samstag und Sie und Ihre Familie müssen Lebensmittel kaufen – ein gemeinsames Einkaufserlebnis. Sie kaufen schon lange nicht mehr bei anderen Discountern, denn diese sind nicht so “Hipp” wie die Supermarktkette mit dem Werbeslogan “We do no evil”.
Gerade als Sie mit Ihrer Familie die Supermarktkette betreten, fühlen alle einen brennenden Schmerz. Sie wundern sich und gehen weiter. Ohne dass Sie es wissen, wurde jedem der Familienmitglieder (Papa, Mama, Kind) eine Peilsenderwanze eingepflanzt. Diese hat sich komplett mit Ihrem Körper vernetzt. Für die nächsten 180 Tage wird diese Wanze eine Datenspeicherung Ihrer Aktivitäten und Gefühlsregungen ermöglichen, die von der Supermarktkette mit allen Niederlassungen und Dienstleistungen ausgewertet wird.
Sie setzen also Ihren Einkauf im Supermarkt fort. Während Sie sich durch den Supermarkt bewegen, wird jeder Ihrer Schritte peinlich genau dokumentiert. Jedes Produkt, das Sie mit Ihren Augen betrachten, wird dokumentiert, analysiert und mit Ihrem Einkaufsverhalten aus der Vergangenheit verglichen. Haben Sie gerade etwas in die Hand genommen und zurückgelegt? Was war es? Kondome obwohl Sie verheiratet sind? Kein Problem – wird aufgezeichnet und ausgewertet. Ihr Kind braucht eine Brille? Interessante Information, vielen Dank. Sie interessieren sich für eine Lebensversicherung, neue Krankenkasse, einen Arztbesuch, eine Eheberatung oder etwas anderes?
Gerade sehen Sie Ihren Nachbarn und Grüßen freundlich. Die Wanze in Ihrem Körper und im Körper des Nachbarn tauschen Daten über den Inhalt des Einkaufswagens, Bedürfnisse und Gefühlsregungen aus. Auf diese Weise kann der Discounter ermitteln, welche Lebensweisen Sie besitzen – und weitere Vorschläge machen. Natürlich kann der Discounter die Daten geografisch vernetzen und so herausfinden, in welchem Bundesgebiet, Land oder Erdteil die Bevölkerungsschicht beschaffen ist.
Der Discounter speichert alle Interessen von Ihnen und Ihrer Familie und Sie können sich sicher sein – wenn Sie dafür Ihre Einverständniserklärung gegeben hätten, dass Sie nur noch das personalisierte Einkaufserlebnis erleben werden. Langsam gehen Sie an die Kasse und dürfen selbst bestimmen, ob Sie Ihre Postleitzahl (IP-Adresse / Proxy) angeben oder nicht – soviel Selbstbestimmung haben Sie noch – doch wie lange? Schöne neue Google Welt…
Was sagt hier der Gesetzgeber?
Das Datenschutzgesetz der BRD sagt in diesem Falle im 1. Absatz:
“§ 1 Absatz 1 BDSG lautet: Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.”
Dies bedeutet:
Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Sie ist nur dann erlaubt, wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist (d. h., das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich (meist schriftlich) ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat (§ 13 Abs.2 ff). Die angewendeten Verfahren mit automatisierter Verarbeitung sind vom (behördlichen oder betrieblichen) Datenschutzbeauftragten zu prüfen, oder (wenn ein solcher nicht vorhanden ist) beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten anzeigepflichtig.
Was bedeutet dies für Google und die entsprechenden Pläne:
Die Personalisierte Suche ist in dieser Form, ohne Einverständniserklärung des Nutzers über die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten nicht möglich. Und das ist gut so!
Sollte Google nicht einlenken, so bietet uns der Gesetzgeber folgende Optionen:
Betroffene (natürliche Personen, über die Daten bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen gespeichert sind), haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgende (gem. § 6 Abs. 1 BDSG) unabdingbare Rechte:
* Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
* Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
* Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
* Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
* Löschung seiner Daten
* Sperrung seiner Datensätze
* Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Und ohne Einverständniserklärung, hat Google schlechte Karten – Good Bye personalisierte Suche!
Als CCC´ler und Internethaudegen (seit 1984) schließe diesen Beitrag mit einem meiner Lieblingsfilme: Fahrenheit 451.
Ein kleiner Leckerbissen zum Aktuellen Thema “Google Booksearch” und der Digitalisierung von Büchern.
Grüße,
Peter
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